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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
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Genehmigung eines Grundstücksgeschäftes nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Ermittlung erwerbsinteressierter Land-/Forstwirte/Winzer

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehenden Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung Flur Parz.-Nr. Nutzungsart, Lage Größe, ar

Bendorf 4 366/2 Landwirtschaftsfläche, 15,69

Auf dem Haltbrentchen

Bendorf 4 372/4 Gebäude-, Frei- und 20,37

Landwirtschaftsfläche,

Weitesburgerweg

Bendorf 4 421/9 Gebäude-, Frei- und 57,35

Landwirtschaftsfläche,

Weitesburgerweg

und weitere diverse Grundstücke.

Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 069/2023 bis spätestens 31.03.2023 schriftlich mitzuteilen.

Weitere Auskünfte zu den o. a. Grundstücken erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.