Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehenden Grundstücken nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Flur Parz.-Nr. Nutzungsart, Lage Größe, ar
Bendorf 4 366/2 Landwirtschaftsfläche, 15,69
Auf dem Haltbrentchen
Bendorf 4 372/4 Gebäude-, Frei- und 20,37
Landwirtschaftsfläche,
Weitesburgerweg
Bendorf 4 421/9 Gebäude-, Frei- und 57,35
Landwirtschaftsfläche,
Weitesburgerweg
und weitere diverse Grundstücke.
Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 069/2023 bis spätestens 31.03.2023 schriftlich mitzuteilen.
Weitere Auskünfte zu den o. a. Grundstücken erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.