Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Bleth“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “ Auf der Bleth” wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Abgrenzung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet ist durch eine dicke, schwarze, unterbrochene Linie dargestellt). Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 1,8 ha und liegt am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Stromberg, schließt sich dort an die Straßen „Schulstraße“ und „Auf dem Ufer“ an.
Ziele und Zweck:
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
In seiner Sitzung am 18.07.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Die Unterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung sowie Geländeschnitte, ein landespflegerischer Bestandsplan, eine Grünlandkartierung und ein Fachbeirat Artenschutz- können im Zeitraum von Freitag, den 04.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.05.2025 auf der Homepage der Stadt Bendorf unter
https://www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitplaene/
(Startseite/Verwaltung und Rat/ Bauleitplanung)
eingesehen und heruntergeladen werden.
In den Gremien der Stadt Bendorf wurden mehrere Vorentwurfsvarianten beraten. Die Grundzüge, wie die Lage der äußeren Anbindung, die zur vorhandenen Bebauung parallele Führung der inneren Erschließung, die Lage der Fläche für die Niederschlagswasserbewirtschaftung sind dabei ebenso wie die Maße der baulichen Nutzung in allen Varianten gleich. Der Unterschied besteht in der Baudichte und damit auch in der Lage der in der inneren Erschließung bzw. der Tiefe der Grundstücke, die in Richtung Bestandsbebauung orientiert sind.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird bewusst mit diesen Varianten durchgeführt. Erst danach, d.h. nachdem die Stellungnahmen vorliegen und eine Basis für eine Abwägung bilden, wird eine Entscheidung getroffen, welche Variante (ggfls. in nochmals abgewandelter Form) weiterverfolgt wird.
Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Jedermann kann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter unten genannter E-Mailadresse zur Planung äußern. In begründeten Fällen können die Planunterlagen ebenfalls unter der oben genannten E-Mailadresse angefordert werden.
Zusätzlich werden die Unterlagen in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung, Rathaus II, Raum 214a, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Der Plan ist einzusehen:
Montag bis Freitag, von
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag, von
14:00 Uhr – 15:30 Uhr.
Wir empfehlen vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de), um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Ergänzend erfolgt eine Bürgerbeteiligung am Montag, den 28. April 2025 um 18:00 Uhr in der Dieter-Trennheuser-Halle, Am Telegraphenberg 15, 56170 Bendorf.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 09.05.2025 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.
Plangebietsabgrenzung B-Plan „Auf der Bleth“: