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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus
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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Jahresabschlüsse festgestellt. Sie umfassen jeweils die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999, in der derzeit gültigen Fassung werden nachstehend die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2022 der Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserwerk, Bauhof und Schwimmbad öffentlich bekanntgegeben. Der Betriebszweig Wasserwerk schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 8.342.944,26 EUR ab. Der Jahresgewinn 2022 beträgt 192.467,60 EUR und wir gemäß Beschluss des Stadtrates auf neue Rechnung vorgetragen. Es ist ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 215.793,58 EUR entstanden, welcher gem. § 11 Abs. 8 EigAnVO bis zur Höhe des ausgabewirksamen Verlustes des Jahres 2021 in Höhe von 95.142,75 EUR an die Stadt zurückgezahlt wird.

Der Betriebszweig Abwasserwerk schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 18.776.427,19 EUR ab. Der Jahresgewinn 2022 beträgt 212.573,39 EUR und wir gemäß Beschluss des Stadtrates auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Betriebszweig Bauhof schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.480.895,43 EUR ab. Der Jahresgewinn 2022 beträgt 281.708,29 EUR und wir gemäß Beschluss des Stadtrates in die Allgemeine Rücklage vorgetragen.

Der Betriebszweig Schwimmbad schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.893.009,54 EUR ab. Der Jahresverlust 2022 beträgt 319.213,74 EUR und wir gemäß Beschluss des Stadtrates in die Allgemeine Rücklage vorgetragen. Die Verluste aus der Allgemeinen Rücklage werden im Folgejahr durch den Haushalt der Stadt Bendorf ausgeglichen, wobei der Ausgleich lediglich in Höhe des ausgabewirksamen Verlustes erfolgt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz bestätigt, dass nach dem abschließenden Ergebnis der pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise, die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 und § 8 DVO zu § 27 GemO, liegt der festgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der Zeit vom 15. - 26.04.2024 bei den Stadtwerken Bendorf/Rhein, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf/Rhein, Zimmer 411, während der Bürostunden, von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags bis 13.00 Uhr), zur Einsichtnahme aus.

Bendorf, den 04.04.2024
Stadtverwaltung Bendorf
C. Mohr, Bürgermeister