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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus
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Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBI.2006 S. 351) - in der derzeit geltenden Fassung - wird für die Stadt Bendorf/Rhein folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Bendorf/Rhein - Stadtteil Bendorf - dürfen

am Sonntag, dem 05.05.2024 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBI.1994 Teil I, S. 1170) - in der derzeit geltenden Fassung - sind zu beachten.

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 05.05.2024 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen gemäß § 13 Absatz 2 LadöffnG zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Sonntagen gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Absatz 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBI. 1976 Teil I, S. 965) - in der zurzeit geltenden Fassung - geahndet werden.

Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter kann nach § 21 Absatz 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBI. 2002 Teil I, S. 2318) - in der zurzeit geltenden Fassung - als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBI. 1994 Teil I, S. 1170) - in der zurzeit geltenden Fassung - geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bendorf, den 04.04.2024
Stadtverwaltung Bendorf
als örtliche Ordnungsbehörde
Christoph Mohr, Bürgermeister