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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 18/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein über die Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

über die Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Die vom Stadtrat der Stadt Bendorf/Rhein in seiner Sitzung vom 25.04.2023 aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028, liegt in der Zeit von Montag, den 08. Mai 2023 bis Freitag, den 12. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bendorf, Im Stadtpark 1, Gebäude 1, Erdgeschoss, Servicebüro, aus.

Während der Öffnungszeiten des Servicebüros

Mo.-Do. von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kann die Vorschlagsliste eingesehen werden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche -gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist- schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 32, 33 und 34 nicht aufgenommen werden durften.

Bendorf, den 26. April 2023
Stadtverwaltung Bendorf
Der Bürgermeister
Mohr