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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2023

Da sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 keine Änderungen bei den Steuersätzen für die Hundesteuer ergeben haben, wurde auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden verzichtet.

Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentlichen Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetztes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgestezt. Die Steuerhöhe ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid.

Die Hundesteuer ist mit je einem Viertel des Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Antragstellung nach § 7 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Bendorf Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in einem Betrag am 01.07. fällig.

Sollten Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (z.B. Änderung der Steuersätze, Hundean- oder -abmeldungen) eintreten, werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift (Rathaus Gebäude III, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf) bei der Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an STV-Bendorf@poststelle.rlp.de oder durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an info@bendorf.de-mail.de einzulegen. Der Widerspruch kann auch innerhalb der Frist schriftlich bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz -Kreisrechtsausschuss-, Postfach 200951, 56009 Koblenz, oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz (Kreisverwaltung) eingelegt werden.

Bendorf/Rhein, den 13. Januar 2023 — gez. Mohr
Stadt Bendorf/Rhein — Bürgermeister