gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „5. Änderung Vierwindenhöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Abgrenzung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet der Bebauungsplanänderung ist durch eine dicke schwarze unterbrochene Linie dargestellt). Das Plangebiet umfasst die Grundstücksflächen im Bereich der Straße „Auf der Schützenhöhe“ und „Vierwindenhöhe“ und hat eine Größe von 14.400 qm.
Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Bendorf, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 45/18, 247/43, 247/32, 247/27, 247/26, 247/25, 247/24, 247/23, 247/22, 247/21, 247/20, 247/39, 247/38, 247/37, 247/36, 247/35, 247/34, 247/41, 247/40, 247/3, 247/4, 247/5, 45/12, 45/11, 45/23 und 1583/4.
Ziele und Zweck:
Planungsziel ist die Angleichung der möglichen Ausnutzung der Grundstücke im Sinne der umgebenden Bebauung und die damit einhergehende Aufhebung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude, um 12 bereits vorhandene Wohneinheiten nutzbar zu machen. Ferner werden moderne Dachformen zugelassen.
Es handelt sich um eine textliche Planänderung.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
In seiner Sitzung am 20.09.2022 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf 5. Änderung „Vierwindenhöhe“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus textlichem Bebauungsplan, Begründung und Geltungsbereichskarte) im Zeitraum von Montag, den 23.01.2023 bis einschließlich Freitag, den 24.02.2023. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.
Die Unterlagen sind einzusehen:
Montag bis Freitag, von 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und
Montag bis Donnerstag, von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr.
Um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu verhindern, empfehlen wir vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Homepage der Stadt Bendorf - www.bendorf.de unter Verwaltung und Rat => Bauleitplanung (Bendorf: Offenlage von Bebauungsplänen der Stadtverwaltung Bendorf - www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitpläne) - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter oben genannter E-Mailadresse) zur Planung äußern. In begründeten Fällen können die Planunterlagen ebenfalls unter der oben genannten E-Mailadresse angefordert werden.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 24.02.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.
Plangebietsabgrenzung