Da sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 keine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer „A“ ergeben hat, wurde auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden „A“ (incl. der etwaigen Festsetzungen zum Landwirtschaftskammerbeitrag) in diesen Fällen für das Jahr 2024 verzichtet.
Die Grundsteuer „A“ wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 bzw. § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Beitrags- und Steuerhöhe ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid.
Die Grundsteuer „A“ (incl. Landwirtschaftskammerbeitrag) wird bei einem Betrag bis zu 15 € am 15.08., bei einem Betrag bis zu 30 € je zur Hälfte ihres Jahresbeitrages am 15.02. und am 15.08. und bei einem Betrag von über 30 € zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Antragstellung nach § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer „A“ (incl. Landwirtschaftskammerbeitrag) in einem Betrag am 01.07. fällig.
Sollten Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (z.B. Änderung Messbeträge) eintreten, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift (Rathaus Gebäude III, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf) erhoben werden. Der Widerspruch kann auch innerhalb der Frist schriftlich bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz -Kreisrechtsausschuss-, Postfach 200951, 56009 Koblenz, oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz (Kreisverwaltung) eingelegt werden.