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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus
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Zur Vermeidung von Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen, Abfallhinterlassenschaften und zum Unterbinden unberechtigter Aufenthalte in öffentlichen Anlagen wird ab dem 15.05.2025 bis auf Weiteres eine „Stadtstreife“ eingesetzt, die die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechtes für die Dauer der vereinbarten Überwachungszeiten unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs übertragen bekommt.

Die „Stadtstreife“ wird durch Mitarbeiter der „Unternehmensgruppe Perneg Schutz & Sicherheit“ gestellt. Sie ist mit der Überwachung öffentlicher Anlagen (Parks, Spielplätze, städtische Liegenschaften Verkehrsanlagen sowie der Innenstadt der Stadt Bendorf) im Stadtgebiet Bendorf beauftragt.