Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung vom 09. Juni 2026 folgende Satzung beschlossen:
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Bendorf vom 09. Juli 2024
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Bendorf vom 09.07.2024 wird wie folgt geändert:
§ 5 „Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Bürgermeister“
Punkt 6 wird neu gefasst.
§ 5 Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Bürgermeister
6. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten (einschließlich Holzverkäufe) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € im Einzelfall, mit Ausnahme der Fälle nach § 6 Abs. 2 Ziffer 7 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bendorf.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Änderungssatzung vom 09. Juni 2026
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 in der jeweils gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bendorf/Rhein, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.