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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 25/2026
Aus dem Rathaus
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Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung vom 09. Juni 2026 folgende Satzung beschlossen:

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Stadt Bendorf vom 09. Juli 2024

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Bendorf vom 09.07.2024 wird wie folgt geändert:

§ 5 „Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Bürgermeister“

Punkt 6 wird neu gefasst.

§ 5 Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Bürgermeister

6. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten (einschließlich Holzverkäufe) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € im Einzelfall, mit Ausnahme der Fälle nach § 6 Abs. 2 Ziffer 7 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bendorf.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

Bendorf/Rhein, den 19.06.2026  — Stadtverwaltung Bendorf
gez. Mohr
- Bürgermeister –

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Änderungssatzung vom 09. Juni 2026

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 in der jeweils gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Bendorf/Rhein, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bendorf/Rhein, 19.06.2026  — Stadtverwaltung Bendorf
gez. Mohr                                                                                                          -Bürgermeister-