Das Konsumcannabisgesetz ist trotz massiver Kritik von Polizei, Ländern und Kommunen in Kraft getreten. Obwohl die Bundesregierung sich zum Bürokratieabbau bekannt hat, hat sie hier genau das Gegenteil verwirklicht: Von einzuhaltenden Abständen beim Konsum in der Öffentlichkeit über den Eigenbesitz bis zu Vorgaben zum Eigenanbau oder in Anbauvereinen, die nicht mehr als 500 Mitglieder haben dürfen. Kontrollieren sollen dies die Gemeinden und Städte, bzw. bei den Anbauvereinen die Kreise. Die kommunalen Ordnungsbehörden arbeiten bereits jetzt an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, und für den erheblichen zu schulenden Personalmehrbedarf sowie für die Sachkosten (z.B. Waagen) werden seitens des Landes keine Mittel bereitgestellt. Der GStB fordert eine vollumfängliche Kostenerstattung durch das Land und eine Initiative der Länder, in der die Regeln zur Umsetzung neu justiert und vereinfacht werden.