Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße/Im Stadtpark/Im Andorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Abgrenzung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet der Bebauungsplanänderung ist durch eine dicke schwarze unterbrochene Linie dargestellt). Das Plangebiet umfasst die Grundstücksflächen zwischen den Straßen „Hauptstraße“, „Im Andorf“ und „Im Stadtpark“ und hat eine Größe von ca. 10.755 qm.
Ziele und Zweck:
Planungsziel ist die Festlegung von städtebaulichen Zielsetzungen und Ausweisung von Nutzungsoptionen zur Stärkung der Bendorfer Innenstadt für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Quartiers. Die Zielsetzungen der Bauleitplanung wurden in der Sitzung des Stadtrates am 20.03.2018 konkretisiert.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
In seiner Sitzung am 07.02.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Hauptstraße/Im Stadtpark/Im Andorf“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus textlichem Bebauungsplan, Begründung und Geltungsbereichskarte) im Zeitraum von Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Montag, den 21.08.2023. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.
Die Unterlagen sind einzusehen:
Montag bis Freitag, von
8:30 Uhr - 11:30 Uhr und
Montag bis Donnerstag, von
14:00 Uhr - 15:30 Uhr.
Um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu verhindern, empfehlen wir vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Homepage der Stadt Bendorf – www.bendorf.de unter Verwaltung und Rat => Bauleitplanung (Bendorf: Offenlage von Bebauungsplänen der Stadtverwaltung Bendorf – www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitpläne) – kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter oben genannter E-Mailadresse) zur Planung äußern. In begründeten Fällen können die Planunterlagen ebenfalls unter der oben genannten E-Mailadresse angefordert werden.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 21.08.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.
Plangebietsabgrenzung