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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 27/2023
Aus dem Rathaus
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Gebührenordnung für das Freibad Sayn

Der Stadtrat Bendorf hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 nachfolgende Gebührenordnung für die Badesaison 2023 beschlossen:

1)

ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

2)

Eltern/Alleinerziehende zusammen mit maximal 3 Kindern bzw. Jugendlichen

Hinweise zu Ermäßigungen bei Vorlage gültiger Nach- bzw. Ausweise:

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Babys und Kleinkinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres haben generell freien Eintritt.

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Zehnerkarten und die Einhundert Punkte Karte der Vorsaison behalten ihre Gültigkeit und werden in Guthaben umgewandelt.

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Gelöste Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Freibads ihre Gültigkeit.

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Schulklassen der Bendorfer Schulen haben im Rahmen ihres Sportunterrichts freien Eintritt.

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SchülerInnen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, Auszubildende, StudentInnen, Schwerbehinderte (GdB ab 50%) und gleichgestellte Personen, LeistungsempfängerInnen nach SGB II und SGB XII sowie AbleisterInnen des Freiwilligendienstes zahlen die Preise für Kinder und Jugendliche. Erforderliche Begleitpersonen haben freien Eintritt.

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Schwerbehinderte (GdB ab 50%) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben freien Eintritt. Erforderliche Begleitpersonen haben freien Eintritt.

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Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz erhalten eine 25%ige Ermäßigung beim Kauf einer Einzeleintrittskarte.

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Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr der Stadt Bendorf erhalten freien Eintritt.

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Inhaber*innen der Bendorf Blüten Karte erhalten eine 10%ige Ermäßigung beim Kauf einer Einzeleintrittskarte.

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„Geburtstagskinder“ haben an diesem Tag freien Eintritt

56170 Bendorf, den 05.05.2023
Stadtwerke Bendorf
Der 1. Beigeordnete
gez. Bernhard Wiemer