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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 27/2025
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Abgrenzung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet ist durch eine dicke, schwarze, unterbrochene Linie dargestellt). Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 3,07 ha und umfasst Grundstücksflächen nördlich und östlich der Straße Vierwindenhöhe bis zur Anbindung an den Weitersburgerweg und grenzt im Nordwesten an die Straße „Auf der Schützenhöhe“. Das Plangebiet beinhaltet im Einzelnen folgende Flurstücke der Flur 5, Gemarkung Bendorf:

247/1, 229, 228, 227, 226, 225, 224, 223, 222, 254/13, 198/1, 355/1, 354/1, 198/6, 354/5, 354/6, 198/5, 354/7, 1541/342, 955/349, 956/349, 1435/350, 352, 254/12, 353/9, 353/10, 353/7, 353/8, 353/13, 353/5, 353/4, 353/4, 353/11, 362/6.

Darüber hinaus werden im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes auf externen Flächen erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz umgesetzt. Die externen Ausgleichsflächen liegen in der Gemarkung Bendorf, Flur 5 Flurstücke 247/20 und 362/8 sowie Flur 6, Flurstücke 288/1 und 292/2.

Die Lage der externen Ausgleichsflächen kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziele und Zweck:

Im Plangebiet soll die vorhandene bauliche Struktur, insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche, neu gesteuert werden. Es ist beabsichtigt, im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Anlass der Planung ist die Anpassung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Vierwindenhöhe, 2. Änderung“ an zeitgemäße Wohnansprüche. Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans soll Wohnraum geschaffen und gleichzeitig insbesondere das Maß der baulichen Nutzung und die Gebäudeabmessungen gesteuert werden. Das Ziel orientiert sich dabei an der bereits vorhandenen Bebauung im Plangebiet, welche als Grundkonzeption dient. Gebäude sollen mit einer maximalen Gebäudelänge von 32 m errichtet werden können. Es sollen bis zu zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss zugelassen werden. Dachformen werden freigegeben.

Zur Durchführung der Erschließung des Wohngebietes ist teilweise eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

In seiner Sitzung am 08.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“ und seine Bestandteile und die weiteren Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum von

Montag, den 07.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 06.08.2025.

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Bestandsplan, externen Ausgleichsflächen, Grünlandkartierung, Fachbeitrag Artenschutz, Wasserhaushaltsbilanz, Verkehrsanalyse und schalltechnische Immissionsprognose sind in der o.g. Zeit online abrufbar unter:

www.bendorf.de unter Menü ={{gt}} Verwaltung und Rat ={{gt}} Bauleitpläne; Offenlage im Verfahren - www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitplaene/

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende, umweltbezogene Stellungnahme sind verfügbar:

Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 07.07.2025 bis zum 06.08.2025 im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.

Die Unterlagen sind einzusehen:

Montag bis Freitag, von 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und

Montag bis Donnerstag, von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr.

Während des o.g. Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Stadt Bendorf kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter stefan.gross@bendorf.de zur Planung äußern.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Stadtverwaltung Bendorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 06.08.2025 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB). Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Bendorf/Rhein, 01.07.2025
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein
gez. Mohr
Bürgermeister

Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan „Vierwindenhöhe 6. Änderung und Erweiterung“

Lage der externen Ausgleichsflächen zum Artenschutz