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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 27/2025
Aus dem Rathaus
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Durch das am 13. Juli 2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ein neuer § 13 b ins Gesetz eingefügt worden. Darin werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.

In der Politik wurde der Erlass einer solchen „Katzenschutzverordnung“ bereits diskutiert. Zu einer Umsetzung ist es bislang jedoch noch nicht gekommen. Denn die vorgesehene Regelung im Tierschutzgesetz ermöglicht eine entsprechende Rechtsverordnung nur dann, wenn gleichzeitig andere Maßnahmen nicht ausreichen. Hier sind in jedem Fall gezielte Maßnahmen in Bezug auf die herrenlosen, verwilderten Tiere selbst zu fordern, daneben kann auch die Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige chirurgische oder medikamentelle Unfruchtbarmachung ein erster Schritt vor etwaigen Regelungen in einer Verordnung sein.

Daher richtet sich das Ordnungsamt der Stadt Bendorf heute mit einen Appell an alle Katzenhalter, vor einer Verpflichtung zur Kastration durch eine Katzenschutzverordnung, ihre freilaufenden Katzen freiwillig zu kastrieren oder Sorge dafür zu tragen, dass ein unkontrollierter Auslauf unterbunden wird.

Hiervon ausgenommen sind Halter, die ihre Tiere, die als reine Wohnungskatzen halten, nicht ins Freie lassen oder deren Grundstück katzensicher gestaltet ist, sodass ein unkontrollierter Freigang verhindert wird.

Zudem empfehlen wir die Kennzeichnung einer Katze durch die Implantierung eines Mikro-Chips Seitens eines Tierarzt / einer Tierärztin. Die Kosten für das Chippen durch Tierärzte / Tierärztinnen liegen bei ca. 30 - 60 Euro. Adressen von Tierärzten / Tierärztinnen findet man unter der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der anderen Kennzeichnung zumindest ein äußerliches Erkennungsmerkmal des Tieres sowie der Name und die Anschrift des Halters / der Halterin in ein öffentlich oder privat geführtes Register, das den Behörden zugänglich ist, eingetragen werden.

Die Registrierung ist kostenfrei möglich bei TASSO e.V., Frankfurter Straße 20, 65795 Hattersheim, Tel.: (06190) 937300, Fax: (06190) 937400, E-Mail: info@tasso.net, Website: https://www.tasso.net/ oder bei FINDEFIX, dem Register des Deutschen Tierschutzbundes e. V., Bundesgeschäftsstelle, In der Raste 10, 53129 Bonn, Tel.: (0228)604960, E-Mail: info@findefix.com, Website: https://www.findefix.com/.