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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 29/2026
Aus dem Rathaus
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Baumaßnahme Hauptstraße

Ausnahmegenehmigung zum Parken

Bendorf. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner der Baumaßnahme „Hauptstraße“ haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu erhalten. Hierfür können sie den Antrag entweder persönlich im Rathaus oder per E-Mail an ordnungsamt@bendorf.de stellen.

Zur Ausstellung der Ausnahmegenehmigung werden das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Vorlage des Personalausweises (bzw. bei Antragstellung per E-Mail eine entsprechende Kopie) benötigt.