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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
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Gebühren- und Beitragssätze der Stadtwerke Bendorf

gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes i.V.m. §§ 1 III der Entgeltsatzungen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung und § 1 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - jeweils in der aktuellen Fassung - sowie auf Grundlage der Gebührenkalkulation 2024 für den Betriebszweig Schwimmbad, hat der Stadtrat Bendorf mit Beschluss vom 10.12.2024 die für das Jahr 2025 gültigen Entgeltsätze und Kostenerstattungsbeiträge, sowie die Gebührenordnung für das Freibad Sayn der Stadtwerke Bendorf für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwassereinrichtung, Bauhof und Schwimmbad festgesetzt, welche hiermit bekannt gemacht werden:

Betriebszweig Wasserwerk

Betriebszweig Abwasserwerk

Betriebszweig Servicebetriebe

Betriebszweig Schwimmbad

Gebührenordnung für das Freibad im Stadtteil Sayn der Stadt Bendorf/Rhein

1) ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

²) 2 Erwachsene mit maximal 3 Kindern bzw. Jugendlichen

Hinweise zu Ermäßigungen bei Vorlage gültiger Nach- bzw. Ausweise:

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Babys und Kleinkinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres haben generell freien Eintritt.

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Bestehende Zehnerkarten und die Einhundert Punkte Karte behalten ihre Gültigkeit und werden in Guthaben umgewandelt.

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Gelöste Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Freibads ihre Gültigkeit.

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Schulklassen der Bendorfer Schulen haben im Rahmen ihres Sportunterrichts freien Eintritt

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SchülerInnen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, Auszubildende, StudentInnen, Schwerbehinderte (GdB mind. 50%) und gleichgestellte Personen, LeistungsempfängerInnen nach SGB II und SGB XII sowie AbleisterInnen Freiwilligendienst zahlen die Preise für Kinder und Jugendliche. Erforderliche Begleitpersonen haben freien Eintritt.

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Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben freien Eintritt. Erforderliche Begleitpersonen haben freien Eintritt.

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Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz erhalten eine 25%ige Ermäßigung beim Kauf einer Einzel-eintrittskarte.

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Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr der Stadt Bendorf sowie des Technischen Hilfswerks Ortsverband Bendorf erhalten freien Eintritt.

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Inhaber*innen der Bendorf Blüten Karte erhalten eine 10%ige Ermäßigung beim Kauf einer Einzeleintrittskarte.

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„Geburtstagskinder“ haben gegen Vorlage des Ausweises freien Eintritt