Die heißen Sommer der vergangenen Jahre haben zu einem immensen Anstieg der Zwischenzähler zum Abzug von Wassermengen für Poolbefüllungen, Gartenbewässerung, u.a. geführt, um so die Schmutzwassergebühren für das im Erdreich versickernde Wasser zu reduzieren. Für die Gartenbewässerung ist dies möglich.
Anders sieht es jedoch mit Wassern in Schwimmbädern bzw. Aufstellpools aus. Viele Kunden sind der Meinung dieses Wasser ebenfalls zur Gartenbewässerung nutzen zu dürfen, um so ebenfalls Gebühren zu sparen.
Gerade dies ist jedoch nicht erlaubt. Das mit Urin, Chlor, ähnlichen Chemikalien oder sonstigen Schmutzpartikeln belastete Wasser muss vielmehr der Kanalisation zugeführt werden.
Um die Bemessung der in den Kanal geleiteten Mengen zu verbessern und den Einbau von Abwasserzählern für den Großteil der Kunden nicht mehr vorzuschreiben, hat der Stadtrat im Rahmen der neuen Entgeltsatzung rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen, die Schmutzwassermengen nur noch mit 90% des Frischwasserverbrauchs zu berechnen (z.B. 100 cbm Wasserverbrauch 2022 führt zur Berechnung mit einer Schmutzwassermenge von 90 cbm).
Falls jemand mehr als den 10%igen Pauschalabzug geltend machen möchte (bezogen auf das Beispiel Berechnung mit weniger als 90 cbm Schmutzwassermenge), muss dafür wie bisher einen geeichten Abwasserzähler installieren lassen. Die Anforderungen zum Einbau eines Zwischenzählers bleiben gleich (u.a. frostsicherer Einbau innerhalb des Gebäudes).
In den Fällen eines aktuell eingebauten Zwischenzählers erfolgt der Abzug wie bisher anhand der nachgewiesenen Menge. Allerdings werden der 10%-Abzug und die nachgewiesene Menge nicht nebeneinander gewährt. Nachteile können durch den Einbau des Zwischenzählers nicht entstehen. Sollte die nachgewiesene Wassermenge weniger als 10% der bezogenen Frischwassermenge betragen, kommt die Pauschale zum Tragen.
Betroffene Kunden können sich nach Ablauf der Eichfrist entscheiden, ob sie einen neuen geeichten Zwischenzähler einbauen und durch die Stadtwerke abnehmen lassen oder künftig nur noch den 10%igen Pauschalabzug in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall kann der alte Zwischenzähler noch als privater Kontrollzähler verbleiben.
Die Berücksichtigung erfolgt automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung für 2022 bzw. bei einem Eigentumswechsel in 2022 bereits im laufenden Jahr. Von Seiten der Kunden ist somit nichts weiter zu veranlassen.
Sollten sich Fragen zum neuen Abrechnungssystem ergeben, können Sie sich gerne mit unseren Mitarbeitern Frau Schlegel (Telefon 02622 703405, nicole.schlegel@bendorf.de) bzw. Herrn Cristiano (Telefon 02622 703412, leonardo.cristiano@bendorf.de) in Verbindung setzen.