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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 30/2023
Aus dem Rathaus
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Ablauf der Ruhefrist

Nach § 10 der Friedhofssatzung der Stadt Bendorf/Rhein in der aktuellen Fassung ist die vorgeschriebene Ruhefrist für die

auf dem Friedhof in Bendorf-Sayn, Im Brextal

in dem Reihengrabfeld, Grabfeld 5 b, von dem Haupteingang kommend, vor der Friedhofskapelle auf der linken Seite beigesetzten Verstorbenen abgelaufen.

Aufgerufen sind die Reihengräber, in denen Verstorbene in dem Zeitraum vom 16.02.1990 bis einschließlich 28.07.1993 beigesetzt wurden.

Die Berechtigten werden gebeten, gemäß § 13 Abs. 4 und § 23 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bendorf/Rhein, die Grabmale, die sonstigen baulichen Anlagen und die Grabausstattungen bis spätestens

31. Oktober 2023

von den Grabstätten abzuräumen und zu entsorgen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die o. g. Reihengräber von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Erfolgt der Abbau und die Entsorgung der Grabanlagen, der sonstigen baulichen Anlagen und der Grabausstattung durch die Friedhofsverwaltung, sind die hierfür entstandenen Kosten von den Berechtigten der Reihengrabstätten zu erstatten.

Bendorf, 20.07.2023
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein
gez. Mohr
Bürgermeister