Der Rat der Stadt Bendorf hat am 29.11.2016 die Gründung eines „Beirates für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige (Behindertenbeirat)“ beschlossen.
Die Satzung wurde am 05.12.2016 öffentlich bekannt gemacht und steht der Öffentlichkeit im Internet unter http://www.bendorf.de/verwaltung-rat/rathaus-online/ortsrecht/ zur Verfügung.
In §3 Abs. 1 der Satzung heißt es, dass der neu zu gründende Beirat u.a. aus dem folgenden Personenkreis gebildet werden soll:
„7 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bendorf mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.“
Im Jahr 2017 wurde der erste Beirat konstituiert, der seine Arbeit auch in den vergangenen Jahren erfolgreich weitergeführt hat. Die Wahlzeit der Mitglieder ist gekoppelt an die Wahlzeit des Stadtrates.
Aus diesem Grund können sich nun, nach Ablauf der Wahlzeit des Stadtrates, auch wieder interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bei der Verwaltung für eine Mitarbeit im Beirat bewerben.
Die Bewerbungen werden dem Stadtrat nach einer Vorprüfung für die Wahl vorgeschlagen.
Dabei wird auf die Einbindung der Angehörigen besonderer Wert gelegt.
Bewerbungen werden bis zum 31.08.2024 erbeten an:
Stadtverwaltung Bendorf
Fachbereich 1
Stadtpark 1
56170 Bendorf
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Cato, Telefon 02622/703-272, oder per E-Mail an ferhat.cato@bendorf.de zur Verfügung.