Bekanntmachung
Die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Auf Antrag erhalten Sie in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 12 Uhr, angefordert werden.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 18 Uhr in der Stadtverwaltung Bendorf, kleiner Sitzungssaal, Rathaus I EG, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.