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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 32/2024
Aus dem Rathaus
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf

Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf

Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf liegt aus in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 beim Wahlamt im Rathaus der Stadt Bendorf, 2. Obergeschoss, Im Stadtpark 1, 56170 Bendorf. Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten, diese sind: montags bis freitags von 8-12 Uhr, sowie montags bis donnerstags von 14-16 Uhr.

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 20. Oktober 2024 seine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 25. Oktober 2024, Einwendungen erheben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular - Rückseite der Wahlbenachrichtigung -. Der Wahlschein kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; die Wählerverzeichnisnummer und die Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor der Empfangnahme der

Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.

Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter „Wahlen“ zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:

wahlen@bendorf.de

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.

Bendorf, 06.08.2024
gez. Christoph Mohr
Der Wahlleiter