Tagesordnung
| 1. | Wahl des Wehrleiters der Feuerwehr Bendorf |
| 2. | Wahl des 1. stellvertretenden Wehrleiters der Feuerwehr Bendorf |
| 3. | Wahl des 2. stellvertretenden Wehrleiters der Feuerwehr Bendorf |
Hinweise:
Wahl ehrenamtlicher Führungskräfte gem. § 14 Abs. 1 und 2 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i.V.m. § 40 der Gemeindeordnung (GemO) in den derzeitigen gültigen Fassungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bendorf steht die Wahl des Wehrleiters, des 1. stellvertretenden Wehrleiters und des 2. stellvertretenden Wehrleiters an.
Hierzu wahlberechtigt sind die aktiven Feuerwehrangehörigen der Löschzüge Bendorf, Mülhofen, Sayn und Stromberg sowie Angehörige der Jugendfeuerwehr aus dem Stadtteil Stromberg, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kandidatenvorschläge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Bendorf eingereicht oder am Wahlabend vor Stimmabgabe geäußert werden.
Bitte beachten Sie, dass die zur Wahl Vorgeschlagenen, die mit dieser Funktion verbundenen fachlichen (Ausbildung und Führungserfahrung) und sonstigen (charakterliche Eignung, berufliche Abkömmlichkeit, Einsatzverfügbarkeit, etc.) Voraussetzungen erfüllen müssen.