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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 36/2022
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Ablauf der Ruhefrist

Nach § 10 der Friedhofssatzung der Stadt Bendorf/Rhein in der Fassung vom 16. März 2016 ist die vorgeschriebene Ruhefrist für die auf dem Friedhof in Bendorf-Sayn, Abteistraße in dem Urnenreihengräberfeld, Grabfeld 10, von dem Haupteingang kommend, 2. Weg links, in der äußerst oberen linken Ecke des Friedhofes, beigesetzten Verstorbenen abgelaufen.

Aufgerufen sind die Urnenreihengräber, in denen Urnen in dem Zeitraum vom 02.11.1985 bis einschließlich 16.02.2001 beigesetzt wurden.

Die Berechtigten werden gebeten, gemäß 15 Abs. 9, § 13 Abs. 4 und § 23 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bendorf/Rhein, die Grabmale, die sonstigen baulichen Anlagen und die Grabausstattungen bis spätestens 12. Dezember 2022 von den Grabstätten abzuräumen und zu entsorgen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die o.g. Urnenreihengräber von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Erfolgt der Abbau und die Entsorgung der Grabanlagen, der sonstigen baulichen Anlagen und der Grabausstattung durch die Friedhofsverwaltung, sind die hierfür entstandenen Kosten von den Berechtigten der Urnenreihengrabstätten zu erstatten.

Bendorf, 05.09.2022  —  Mohr
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein  —  Bürgermeister