Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens für die Umgestaltung des Saynbachwehres im Bereich der Quengsmühle zur Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit des Saynbachs in den Gemarkungen Weis, Flur 10, Flurstück 3/3 (Stadt Neuwied) und Sayn, Flur 1, Flurstück 405/31 Stadt Bendorf) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen: 33-WR 07626).
Die im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. den Kriterien gemäß Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.