Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Jakob van Hoddis Quartier“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans “Jakob van Hoddis Quartier” wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Abgrenzung:
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an dem bisher von dem Marienhaus Klinikum St. Josef / Fachklinik für Orthopädie genutzten Areal, einschließlich dem Wohnheim für Pflegekräfte und dem Kindergarten. Ein Transformatorenturm befindet sich im Norden des Plangebietes an der Bahnhofstraße.
Im Norden liegt der Kirchplatz und die katholische Kirche St. Medardus mit Pfarramt. Im Osten verläuft die Bahnhofstraße. Im Süden verläuft die ‚Untere Vallendarer Straße‘. Der Yzeurer Platz grenzt ebenfalls an. Im Westen grenzt die die ‚Entengasse“ an. Unmittelbar gegenüber dem Eingang der ehemaligen Fachklinik stößt die ‚Judengasse‘ auf die ‚Entengasse‘.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jakob van Hoddis Quartier“ umfasst die folgend genannten Grundstücke in der Gemarkung Bendorf, Flur 7, Flurstücks-Nr.: 730/4; 730/5; 739/2; 741/1; 749/7; 749/19; 749/18; 749/20; 749/21; 422/22; 422/7; 751/23; 751/25; 751/24; 751/26; 751/20; 751/19; 751/32; 751/11 mit einer Gesamtgröße von rd. 1,74 ha.
Der Geltungsbereich des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet ist durch eine dicke, schwarze, unterbrochene Linie dargestellt).
Ziele und Zweck:
Anlass für die Aufstellung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist die Nachnutzung des innerstädtischen Areals “Jakob van Hoddis Quartier”. Der geplante Geltungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan z.Zt. als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Krankenhaus, Kindergarten sowie für Kirche und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen ausgewiesen. Künftig sollen im Plangebiet Flächen als Gemeinbedarfsflächen, als urbanes Gebiet und als Kerngebiet mit Einzelhandelsnutzung ausgewiesen werden.
Hierfür wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wäre, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird.
Bendorf/Rhein,11.09.2024
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein
gez. Mohr
Bürgermeister
Plangebietsabgrenzung 7. Flächennutzungsplanänderung
für den Bereich „Jakob van Hoddis Quartier“: