Auf Grundlage von § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I. S. 3108) i.V.m. der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren vom 28.03.2023, erlässt die Stadt Bendorf folgende Verordnung:
§ 1 – Änderung
Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) vom 26.09.2023 wird wie folgt geändert:
§ 5 – Außerkrafttreten wird wie folgt geändert:
Diese Verordnung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.