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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 38/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans “MobiHUB-Untere Rheinau” wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Abgrenzung:

Der Geltungsbereich des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet ist durch eine dicke, schwarze, unterbrochene Linie dargestellt). Das Plangebiet liegt unmittelbar zwischen der Bundesstraße „B 42“ und der Bahnanlage und umfasst folgende Flurstücke alle in der Gemarkung Bendorf

jeweils teilweise: 332/1, 332/2, 332/3, 332/4, 332/5, 332/6, 332/13, 335/40, 335/36, 336/2, 334/17, 334/16, 334/14, 334/5, 334/4, 334/12, 334/10, 334/1, Flur 23 156/7 (B 42), 152/8 (B 42), 159/15, 155/8, 159/16, 1072/3, 617/47 (Bahn), Flur 3,jeweils vollständig: 333/3 (Weg), 332/5, 332/9, 332/15, 333/2, Flur 23,

152/7 (B 42), 159/18, 170/5, 1077/7, 1077/8, 1063/4, 1098/4, 1098/5, 1095, 1094, 1102/3, Flur 3.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,3 ha.

Ziele und Zweck:

Anlass für die Aufstellung der 6. Flächennutzungsplanänderung ist es, in dem Bereich des ehemaligen Wasserwerkes einen neuen Verknüpfungspunkt Bahn/Bus/Rad zu errichten. Das Vorhaben steht im engen Zusammenhang mit der geplanten Anlage eines Bahnhaltepunktes, der die Stadt Bendorf wieder an das Bahnnetz anbindet. Hierfür wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wäre, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wird hiermit eingeleitet. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen - bestehend aus Planzeichnung und Begründung (städtebaulicher Teil) sowie dem Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Bestandsplan zum Bebauungsplan - im Zeitraum von Montag, den 02.10.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 02.11.2023. In dieser Zeit liegt die Planung im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit. Der Plan ist einzusehen:

Montag bis Freitag, von

8:30 Uhr - 11:30 Uhr und

Montag bis Donnerstag, von

14:00 Uhr - 15:30 Uhr.

Wir empfehlen vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de), um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Homepage der Stadt Bendorf - www.bendorf.de unter Verwaltung und Rat => Bauleitplanung (Bendorf: Offenlage von Bebauungsplänen der Stadtverwaltung Bendorf - www.bendorf.de/verwaltung-rat/bauleitpläne) - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege unter oben genannter E-Mailadresse) zur Planung äußern. In begründeten Fällen können die Planunterlagen ebenfalls unter der oben genannten E-Mailadresse angefordert werden.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 02.11.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Bendorf/Rhein,19.09.2023
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein
gez. Mohr, Bürgermeister

Plangebietsabgrenzung 6. Flächennutzungsplanänderung

für den Bereich „MobiHUB-Untere Rheinau“: