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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 38/2024
Aus dem Rathaus
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Bendorf. In letzter Zeit gehen beim Ordnungsamt der Stadt Bendorf vermehrt Beschwerden darüber ein, dass Grundstückseigentümer ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung zur Straßenreinigung nur unregelmäßig oder unzureichend nachkommen.

Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Stadt Bendorf wird aufgrund der Nichteinhaltung der Pflicht zur Reinigung und zum Rückschnitt nunmehr verstärkt Kontrollen in Bendorf und den Stadtteilen durchführen.

Die Ordnungsverwaltung bittet daher die Grundstückseigentümer, ihre Pflicht zur Straßenreinigung zu erfüllen, da anderenfalls das Ordnungsamt auf Kosten der säumigen Reinigungsverpflichteten säubern lassen kann.

Den Satzungstext der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bendorf finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Bendorf www.bendorf.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Verbesserung des Ortsbildes.

Ordnungsamt der Stadt Bendorf