An den beiden Tagen Montag, den 08. April 2024 und Dienstag, den 09. April 2024, findet die Wahl zum Jugendbeirat der Stadt Bendorf/Rhein statt.
Gemäß der Satzung der Stadt Bendorf über die Einrichtung eines Jugendbeirats (§ 3 Absatz 4) findet die Wahl an diesen Tagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr als Urnenwahl (§ 3 Absatz 2) statt.
Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung, Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bendorf/Rhein, die am 1. Tag der Wahl (08.04.2024) das 12. Lebensjahr, aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Bürgermeister der Stadt Bendorf/Rhein ruft hiermit als Wahlleiter, zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des Jugendbeirats der Stadt Bendorf/Rhein, am 08. und 09. April 2024 auf.
Bei der am 08. und 09. April 2024 stattfindenden Wahl des Jugendbeirats in Bendorf sind 9 Beiratsmitglieder zu wählen.
Wählbar sind Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bendorf, die am 1. Tag der Wahl (08. April 2024) das 12., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerbungen können von den Wahlberechtigten bei der Stadtverwaltung Bendorf mit einem Formular eingereicht werden. Dieses ist unter www.bendorf.de oder im Servicebüro der Stadtverwaltung (Rathaus, EG), Im Stadtpark 1, erhältlich.
Mit der Bewerbung ist eine formlose Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten einzureichen.
Die Zurücknahme von Bewerbungen bedarf der Schriftform.
Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Jugendbeirats sind bei der Stadtverwaltung Bendorf, Rathaus, Wahlamt,
in 56170 Bendorf, Im Stadtpark 1, einzureichen.
Die Einreichungsfrist (Ausschlussfrist) läuft
am Mittwoch, dem 21. Februar 2024, 18 Uhr,
ab.