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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus
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Genehmigung eines Grundstücksgeschäftes nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Ermittlung erwerbsinteressierter Land-/Forstwirte/Winzer

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehendem Grundbesitz nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

und weitere diverse Flurstücke.

Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 367/2024 bis spätestens 05.02.2025 schriftlich mitzuteilen.

Weitere Auskünfte zu dem o. a. Grundbesitz erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.