Zur Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind neun Personen vorgeschlagen. Wahlberechtigt davon sind neun Personen.
Für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Bendorf zugelassen sind:
Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf sind somit mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Somit findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf am 10. November 2024 statt.
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Am 24. September 2024 gehörten dem Beirat für Migration und Integration drei Frauen und ein Mann an.