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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 43/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bendorf

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration im kleinen Sitzungssaal im Rathaus, Im Stadtpark 1, 56170 Bendorf statt. Die Wahlhandlung dauert von 14 bis 16 Uhr. Um 16 Uhr beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses.

II.

Die Wahl findet als reine Briefwahl statt. Jeder Wahlberechtigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bekommt die Wahlunterlagen zugesandt.

Wahlberechtigte Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund gemäß Satzung müssen einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen und erhalten daraufhin ihre Wahlunterlagen.

III.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt.

Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:

1.

Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind.

2.

Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.

3.

Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen streichen.

4.

Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr Stimmen vergeben werden, als Mitglieder zu wählen sind.

IV.

Die Wählerinnen und Wähler falten den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und verpacken den Stimmzettel im mitgelieferten Stimmzettelumschlag. Dieser wird mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbrief.

V.

Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen wurden und dadurch keinen Wahlschein vom Amts wegen erhalten haben, können am Wahltag bis 15 Uhr die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und den Erhalt eines Wahlscheins beantragen.

VI.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort bis spätestens 10. November 2024, 16 Uhr abgegeben werden.

VII.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin oder der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.

VIII.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Bendorf, 30.09.2024
gez. Christoph Mohr
Der Wahlleiter