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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 45/2024
Aus dem Rathaus
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In den Jahren 2021 bis 2023 wurde die Verkehrsanlage „Am Telegraphenberg“ ausgebaut. Die Stadt Bendorf ist gemäß § 10a des Kommunalabgabengesetzes verpflichtet, für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.

Nachdem im Jahr 2023 von den Grundstückseigentümern im Abrechnungsgebiet Stromberg wiederkehrende Ausbaubeiträge für die jeweiligen Investitionsaufwendungen der Jahre 2021 und 2022 angefordert wurden, ist beabsichtigt, im November 2024 die entsprechenden Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2023 zu versenden.