Die Stadtverwaltung Bendorf weist darauf hin, dass am 15.11.2025 Steuern und Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer, Wassergeld, Hundesteuer, Straßenreinigung etc.) fällig waren. Alle Bürger die mit diesen Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
28.11.2025
an die Stadtkasse Bendorf unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer zu zahlen. Nach Ablauf der v.g. Frist werden die noch nicht gezahlten Steuern und Abgaben nach den landesrechtlichen Bestimmungen im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens eingezogen. Wegen dieser öffentlichen Steuern/ Abgaben-Mahnung fällt bei den säumigen Schuldnern keine gesonderte Gebühr an. Wird jedoch anschließend zusätzlich ein personenbezogenens Mahnschreiben erforderlich, ist diese nach den Vorschriften des Landesvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz gesondert gebührenpflichtig. Für die Zahlungen an die Stadtverwaltung Bendorf bietet sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Entsprechende Vordrucke waren den Bescheiden beigefügt und stehen zusätzlich zum Download auf unserer Homepage bereit.