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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 47/2025
Aus dem Rathaus
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Freitag, 14.11.2025 wurden die Bescheide zur Nachforderung und Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2022 bis 2024 versendet. Um Unklarheiten bezüglich des zu zahlenden Betrages vorzubeugen, möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass durch diesen Bescheid nur der Betrag zahlungspflichtig wird, der mit der Fälligkeit 17.12.2025 datiert ist. Aufgrund von Nachforderungen war eine andere Darstellung des Bescheides technisch nicht umsetzbar. Wer inhaltliche Fehler im Bescheid hat (z.B. Eigentümerwechsel), wird gebeten, von Nachfragen abzusehen und direkt Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Sofern Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, können Sie diese telefonisch insbesondere in den Zeiten von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an Herrn Schneider unter der 02622/703-200 richten oder schicken Sie uns Ihre Anliegen per Mail an WKB@bendorf.de.