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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 50/2024
Aus dem Rathaus
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Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehendem Grundbesitz nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung

Flur

Parz.-

Nr.

Nutzungsart,

Lage

Größe,

ar

Bendorf

19

11

Waldfläche,

Auf der Himmelshelle

8,91

Bendorf

19

12

Waldfläche,

Auf der Himmelshelle

9,72

Bendorf

20

189/

123

Waldfläche,

Auf der Himmelshelle

67,29

Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 323/2024 bis spätestens 23.12.2024 schriftlich mitzuteilen.

Weitere Auskünfte zu den Flurstücken erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.