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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 50/2025
Aus dem Rathaus
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Genehmigung eines Grundstücksgeschäftes nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Ermittlung erwerbsinteressierter Land-/Forstwirte/Winzer

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Untere Landwirtschaftsbehörde – hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehendem Grundbesitz nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung Flur Parz.-Nr. Nutzungsart, Lage Größe, ar

Sayn 8 49 Landwirtschaftsfläche, 42,66

Hinter dem Boden

Sayn 8 44/113 Betriebs-/Erholungs-/ 670,05

(Teilfläche) Landwirtschafts-/Waldfläche

Engerser Straße

und weitere diverse Flurstücke.

Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 318/2025

bis spätestens 29.12.2025

schriftlich mitzuteilen.

Weitere Auskünfte zu den o. a. Grundstücken erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.