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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 50/2025
Aus dem Rathaus
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Fehlende Fortschreibung der Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt Koblenz

Stadt Bendorf bietet Zusatzservice

Bendorf. Aufgrund einer bislang nicht abgeschlossenen Softwareumstellung im Bereich der Finanzbehörden können der Stadt Bendorf, wie auch anderen Kommunen, aktuell noch keine Grundsteuermessbescheide ab dem 01. Januar 2026 vom Finanzamt übermittelt werden.

Dadurch kann die Stadt Bendorf derzeit die Grundsteuer für alle, die im Jahr 2025 Eigentum gekauft oder verkauft haben, nicht auf die neuen Käufer umstellen. Hierfür sind wir auf das Vorliegen der Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes angewiesen.

Die Stadt Bendorf bietet den Bürgerinnen und Bürgern jedoch an, von einer Übernahmeerklärung Gebrauch zu machen. Käufer können damit die Grundsteuer ab dem 01. Januar 2026 selbständig schon vor der Mitteilung des Finanzamtes umstellen lassen.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage (www.bendorf.de) wie folgt: Verwaltung und Rat / Bürgerservice / Grundsteuer.