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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 51/2022
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz -LStrG- wird der Verbindungsweg zwischen der Verkehrsanlage Hauptstraße (B 413) und dem Parkplatz Siegburger Hof (Gemarkung Bendorf, Flur 7, Flurstück 518/1) nach endgültiger Herstellung dem beschränkt-öffentlichen Verkehr, und zwar dem Fußgängerverkehr, gewidmet. Der Fußweg erhält damit die Eigenschaft einer beschränkt-öffentlichen Straße und wird als sonstige Straße im Sinne von § 3 Nr. 3b), aa) LStrG ausgewiesen.

Die Verkehrsübergabe der genannten Straßenflächen ist bereits erfolgt.

Die Verfügung gilt mit Ablauf des auf die Veröffentlichung folgenden Tages als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz -LVwVfG- in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG- in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bendorf, Dienstgebäude 1 oder 2, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, oder im Dienstgebäude 3, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf, einzulegen.

Der Widerspruch kann auch innerhalb der genannten Frist schriftlich bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisrechtsausschuss, Postfach 1329, 56013 Koblenz, oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, eingelegt werden.

Bei schriftlicher oder elektronischer Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Hinweis:

Die Widmungsverfügung sowie Pläne, in denen die genannten Flächen dargestellt sind, können bei der Stadtverwaltung Bendorf, Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur (Dienstgebäude 2, Zimmer 214a), Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, während der Dienststunden in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag) und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) eingesehen werden. Die Pläne dienen lediglich der Information und sind nicht Bestandteil der Widmungsverfügung.

Bendorf/Rhein, den 19.12.2022 — gez. Christoph Mohr,
Stadtverwaltung Bendorf — Bürgermeister