Bendorf. Die Stadtverwaltung Bendorf hatte bereits im Jahr 2023 einen Förderantrag zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Fördermaßnahme des Bundes „Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ eingereicht.
Nun liegt die Zusage des Fördermittelgebers vor und ein Vergabeverfahren kann beginnen.
Die Wärmeplanung soll durch fachkundige externe Dienstleister erstellt werden und eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.
Dank der rechtzeitigen Antragsstellung konnte die erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen von 100 % sichergestellt werden. Die Zuwendung beläuft sich auf maximal 97.400 Euro Projektförderung.
Aufgrund der Förderung durch die Kommunalrichtlinie muss die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bendorf bis zum 31.12.2025 erstellt sein. Eine Verlängerung des Bearbeitungs- bzw. Bewilligungszeitraums kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Wärmeplanung muss jedoch bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen sein.