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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „6. Änderung Vierwindenhöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „6. Änderung Vierwindenhöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6. Änderung Vierwindenhöhe “ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “6. Änderung Vierwindenhöhe” wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Abgrenzung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ergibt sich aus der untenstehenden Orientierungsskizze (das Plangebiet ist durch eine dicke, schwarze, unterbrochene Linie dargestellt).

Das Plangebiet umfasst Grundstücksflächen nördlich und östlich der Straße Vierwindenhöhe bis zur Anbindung an den Weitersburgerweg und beinhaltet im Einzelnen folgende Flurstücke der Flur 5, Gemarkung Bendorf:

247/1, 229, 228, 227, 226, 225, 224, 223, 222, 254/13, 198/1, 355/1, 354/1, 198/6, 354/5, 354/6, 198/5, 354/7, 1541/342, 955/349, 956/349, 1435/350, 352, 254/12, 353/9, 353/10, 353/7, 353/8, 353/13, 353/5, 353/4, 353/4, 353/11, 362/6.

Ziele und Zweck:

Im Plangebiet soll die vorhandene bauliche Struktur, insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche, neu gesteuert werden. Es ist beabsichtigt, im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Mit der Änderung soll abgesichert werden, dass sich das Plangebiet im Sinne einer kleinteiligeren Bebauungsstruktur entwickelt. Das Ziel orientiert sich dabei an der bereits vorhandenen Bebauung im Plangebiet, welche als Grundkonzeption dient. Gebäude sollen mit einer maximalen Gebäudelänge von 32 m errichtet werden können. Um einer unerwünschten starken Bebauungsdichte vorzubeugen, sollen bis zu zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss zugelassen werden. Dachformen werden freigegeben.

Zur Durchführung der Erschließung des Wohngebietes ist teilweise eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich.

Bendorf/Rhein, 02.02.2023  — gez. Mohr,
Stadtverwaltung Bendorf/Rhein  — Bürgermeister

Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan „6. Änderung Vierwindenhöhe“