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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

- Untere Jagdbehörde -

Einladung zur Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters und der Mitglieder des Kreisjagdbeirates am Freitag, 21.04.2023, ab 18:00 Uhr in der Hummerich-Halle, Alter Kirchplatz 5, 56637 Plaidt, vor der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe Mayen-Koblenz im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Am 31.03.2023 enden die Amtszeiten des Kreisjagdmeisters und der Mitglieder des Kreisjagdbeirates des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz.

Aus diesem Grunde sind gemäß § 46 Absatz 1 und Absatz 8 des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 09.07.2010 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 und 3, § 53 sowie § 54 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung von den Wahlberechtigten im Landkreis Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz neu zu wählen:

die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister und deren Stellvertreter

Wahlberechtigt für die Wahl sind

1.

alle Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Landkreis Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Personen sind,

sowie

2.

die Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen oder Eigentümer der im Landkreis Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz gelegenen Jagdbezirke.

Die Wahlberechtigung ist durch den gültigen Jahresjagdschein und einen gültigen Personalausweis nachzuweisen. Wahlberechtigte, die Mitglieder des Landesjagdverbandes sind, haben ihre Wahlberechtigung lediglich durch den gültigen Jahresjagdschein nachzuweisen. Mitglieder der Jagdgenossenschaften müssen sich neben dem Personalausweis mit einer entsprechenden Vollmacht des Jagdvorstandes legitimieren.

Für die Berufung in den Kreisjagdbeirat (jeweils mit Stellvertreterin oder Stellvertreter) werden gewählt:

1.

die Vertreterin oder der Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken,

2.

die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber,

3.

die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen.

Wahlberechtigt sind:

Zu 1: Eigentümerinnen, Eigentümer und nutznießende Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke.

Zu 2: Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben.

Zu 3: Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates einen Jagdbezirk gepachtet haben.

Die vorstehenden Wahlen werden gemäß § 46 Abs. 1 LJG in Verbindung mit § 53 Absatz 1 LJVO von den Unteren Jagdbehörden des Landkreises Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz durchgeführt. Wahlleiter ist der Vertreter des Landkreises Mayen-Koblenz.

Bei den Wahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, eine Vertretung ist nicht zulässig.

Koblenz, im Februar 2023 — gez.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz — Björn Siering