Bendorf. Immer mehr Menschen errichten eine Vorsorgevollmacht, um zu vermeiden, dass im Alter eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Notar Frank Schnurr stellt am Mittwoch, 12. März, um 19 Uhr die aktuelle Rechtslage zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung vor und beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechts eines Patienten, zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen und zu ihren formellen Anforderungen.
Der Vortrag klärt Fragen wie: Brauche ich nach der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Neuregelung des Betreuungsrechts noch eine Vorsorgevollmacht? Wie errichte ich diese? Wie kann ich erreichen, dass diese überall anerkannt wird? Worin liegt der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Bevollmächtigten?
Die Teilnehmergebühr beträgt sechs Euro. Beratung und Infos Nadine De Bock, Im Stadtpark 2 (Rathaus - Zimmer 214 - 1. Stock), 56170 Bendorf ( 02622 703 158, Anmeldung bevorzugt per E-Mail oder über die Homepage E-Mail: vhs@bendorf.de / Internet: www.vhs-bendorf.de.