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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Ortsgemeinderates Kerben

Am Dienstag, 10.01.2023, findet um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus in Kerben eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kerben mit folgender Tagesordnung statt:

Die Sitzung wird unter Beachtung der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, zum eigenen Schutz empfohlen.

Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.

Öffentlicher Teil:

1)

Einwohnerfragestunde

2)

Vorstellung der Projekte Bewegung in die Dörfer und Seniorenfürsorger

3)

Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer weiteren Buswartehalle in Kerben-Minkelfeld

4)

Bauangelegenheiten / Bauanträge

5)

Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen

6)

Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2023

7)

Haushaltsplan 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023

8)

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt.

Kerben, 2. Januar 2023 — Helmut Eberz
Ortsgemeinde Kerben — Ortsbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates Kerben am 10.01.2023 im Bürgerhaus in Kerben findet unter Tagesordnungspunkt 1) eine Einwohnerfragestunde statt.

Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.