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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Wir gratulieren

11. bis 13. Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in der der Ortsgemeinde Kollig sowie der Stadt Polch

Der Rat der Verbandsgemeinde Maifeld hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 für die bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt wurden, die 11. bis 13. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld in der Ortsgemeinde Kollig sowie in der Stadt Polch beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. v. m. dem zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Bebauungspläne geltenden Fassung des § 13b BauGB können Bebauungspläne, die von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, auch dann aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist in diesen Fällen im Wege der redaktionellen Berichtigung anzupassen.

Der in der Plandarstellung angepasste Flächennutzungsplan kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 301, während der üblichen Dienststunden

- montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

- freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Die Änderungsbereiche der 11. bis 13. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld sind in den nachfolgend abgebildeten Übersichtsplänen (unmaßstäblich) dargestellt.

11. Berichtigung des Flächennutzungsplans, Ortsgemeinde Kollig, Bebauungsplan „Im Kehr“

12. Berichtigung des Flächennutzungsplans, Ortsgemeinde Kollig, Bebauungsplan „Im Dorf“

13. Berichtigung des Flächennutzungsplans, Stadt Polch, Bebauungsplan „Ehemalige Grube Margareta Nettesürsch“

Polch, den 17.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Maximilian Mumm
Bürgermeister