Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 10/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Polch für das Jahr 2024 vom 06.03.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  17.493.990,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  16.841.572,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  652.418,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  869.999,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.079.000,00 EUR

abzgl. Einzahlungen aus Grabnutzungsentgelten  —  18.000,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  11.364.660,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -9.303.660,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  8.415.661,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite  —  0,00 EUR

verzinste Kredite  —  9.184.885,00 EUR

zusammen auf  —  9.184.885,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können wird festgesetzt auf  —  1.300.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen belaufen sich auf  —  1.300.000,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  10 Mio. EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  370 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  50 EUR

für den zweiten Hund  —  70 EUR

für jeden weiteren Hund  —  110 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug nach der Haushaltsplanung 8.623.370,21 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorjahr) beträgt nach der Haushaltsplanung 9.347.298,21 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) voraussichtlich 9.999.716,21 EUR.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Polch, den 06.03.2024 — Gerd Klasen
 — (Stadtbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2023 vorgelegt worden.

Die nach § 94 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2024 ist in der Planung ausgeglichen.

Dabei stehen den Erträgen von 17.493.990 EUR (Vorjahr: 16.280.896 EUR) Aufwendungen von 16.841.572 EUR (Vorjahr: 15.556.968 EUR) gegenüber. Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 652.418 EUR (Vorjahr: 723.928 EUR).

Damit hat die Ortsgemeinde durch äußerste Sparsamkeit und die Ausschöpfung aller Einnahmequellen sowie die Reduzierung von – insbesondere freiwilligen – Ausgaben den Willen zur notwendigen Konsolidierung der Finanzsituation gezeigt, was sich eindeutig auch in den aktuellen Finanz-Planungsdaten positiv wiederspiegelt.

Im Rückblick ist festzustellen, dass aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2022 ein Jahresüberschuss von voraussichtlich 1,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden konnte. Eine Mehrjahresbetrachtung der letzten fünf Haushaltsvorjahre (bis 2019) ist nicht möglich, da für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 noch keine festgestellten Jahresabschlüsse vorliegen.

Für die Haushaltsfolgejahre bis 2027 ist laut Planung ebenfalls mit deutlichen Jahresüberschüssen und damit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen.

2. Finanzhaushalt

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 869.999 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von – 9.285.660 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 8.415.661 EUR (2023: -3.874.359 EUR). Durch die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen aus dem Vorjahr 2023 in die Folgejahre eine investitionsbedingte Verschlechterung von rd. 4,5 Mio. EUR.

Damit ist die Stadt Polch auch in diesem Jahr in der Lage, ihre planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten (769.224 EUR) durch eigene Einzahlungen des Haushaltsjahres zu finanzieren. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.

Die Investitionstätigkeit der Stadt Polch beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 11.364.000 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr durch das Hinausschieben von Investitionsmaßnahmen in 2023 in die Folgejahre fast doppelt so hoch aus (2023: 6.435.000 EUR).

Im Schwerpunkt sind in diesem Jahr u.a. die folgenden Investitionsmaßnahmen vorgesehen:

  • Errichtung Sportpark  —  3.500.000 EUR
  • Begegnungsfreiraum Viedelstraße  —  2.800.000 EUR
  • Baukosten @Viedel (Steigerung)  —  1.988.660 EUR
  • Neubau Kita „Am Forum“  —  1.000.000 EUR
  • Ausbau Klöppelstraße  —  450.000 EUR

Die Finanzierung der geplanten Investitionsauszahlungen erfolgt durch Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten, Investitionszuwendungen und die Aufnahme zusätzlicher Investitionskredite.

Hier zeigt sich erneut der konsequente und verantwortliche Wille zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Sinne der Generationengerechtigkeit und zukunftsgerichteter Investitionen. Das Haushaltsrecht erfordert eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie, die zwar vordergründig auf die Haushaltsführung und Einhaltung des Haushaltsausgleiches ausgerichtet ist, jedoch den strategischen Aspekt von Ökonomie, sozialem Zusammenhalt und Ökologie auch für die Zukunft beinhaltet (Generationengerechtigkeit und Enkeltauglichkeit).

Daher sind insbesondere bei Investitionen nicht nur der aktuelle Finanzierungsaspekt, sondern auch die für die weiteren Lebenszyklusphasen des Investitionsprojektes finanziellen Nachhaltigkeitsfaktoren bereits bei der grundlegenden Investitionsentscheidung sachgerecht zu berücksichtigen (Stichwort: Folgekosten).

{{gt}} Mit Blick auf die bereits jetzt absehbaren erheblichen Investitionsmaßnahmen, z.B. für den geplanten Neubau der Kindertagesstätte ist auch für die zukünftigen Jahre weiterhin eine deutliche Begrenzung und Priorisierung sämtlicher Maßnahmen erforderlich. Gleichzeitig ist auch für die Haushaltsplanungen eine strikte Veranschlagungsdisziplin entsprechend dem tatsächlich und realistischen Maßnahmenfortschritt zu wahren.

Die Stadt Polch ist mit Blick auf die noch immer kritische Finanzsituation insbesondere der Folgejahre dringlich gehalten, auch weiterhin ihre Einnahmepotentiale auszuschöpfen, alle Einsparmaßnahmen vorbehaltlos zu überprüfen, insbesondere freiwillige Ausgaben kritisch zu hinterfragen und zu beschränken und ihre erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen weiter fortzuführen.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt (siehe oben), ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls ausgeglichen.

Zusammenfassung

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2024 der Stadt Polch damit in der Planung ausgeglichen. Diese positive Entwicklung gilt es weiterhin zu fördern und durch die Fortsetzung der soliden Finanzplanung und strikter Haushaltsdisziplin zu sichern.

4. Verschuldung

Investitionskredite

Den im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 11.364.660 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.079.000 EUR gegenüber. Die verbleibenden 9.285.660 EUR werden nach der Veranschlagung durch die Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 9.184.885 EUR und den Überschuss aus dem ordentlichen Haushalt finanziert. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Investitionskrediten aus den Ermächtigungen der Vorjahre von 4.835.000 EUR vorgesehen.

Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 769.224 EUR getilgt.

Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 14.267.811 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 27.518.471 EUR.

Kredite zur Liquiditätssicherung.

Die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen und die planmäßige Tilgung der Investitionskredite können auch in diesem Jahr durch entsprechende Einzahlungen finanziert werden. Eine Aufnahme von Liquiditätskrediten war daher nicht einzuplanen.

Eine Entschuldung nach dem Programm der Landesregierung „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) kommt für die Stadt Polch nicht in Betracht.

5. Stellenplan

Der Stellenplan der Stadt Polch wurde geprüft.

Wir gehen davon aus, dass die zusätzlich ausgewiesene Vollzeitstelle beim Produkt 11426 (Liegenschaft @Viedel) zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung auch dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Die auskömmliche Gegenfinanzierung der zusätzlich anfallenden Personalkosten ist im Haushaltsplan – ggf. durch Einnahmeerhöhungen oder Einsparungen an anderer Stelle – entsprechend darzustellen.

Wir weisen darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplanes die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

II. Entscheidungen und Feststellungen

Kredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Polch in Höhe von 9.184.885 EUR

Verpflichtungsermächtigungen

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 und 102 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ermächtigungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen, soweit hierfür Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 1.300.000 EUR

An die Erteilung der Gesamtgenehmigung sind insbesondere dann strenge Maßstäbe anzulegen, wenn der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist. Da der Ausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt erreicht wurde, ist das Vorliegen einer der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entbehrlich.

Für die kreditfinanzierten Investitionsmaßnahmen der zukünftigen Haushaltsjahre ist zu beachten, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die daraus resultierenden Schuldendienstverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen müssen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 12.01.2022. Danach sind defizitär wirtschaftende Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2023 gehalten, jährlich für den Gesamtbetrag der Investitionskredite, für den die Gemeinde eine Gesamtgenehmigung der Kommunalaufsicht im Sinne von § 103 Abs. 2 GemO erwartet, darzustellen, in welchem Umfang sie ihre Einnahmen erhöhen werden, um eine ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdende Zunahme des Standes der Investitionsschulden zu vermeiden (Anlage 1 des Ministerschreibens).

Höchstbetrag der Liquiditätskredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 10.000.000 EUR

Weitere Anmerkungen:

Vorsorglicher Hinweis auf Nr. 10 des diesjährigen Haushaltsrundschreibens des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 04.12.2023:

10. Fehlende Jahresabschlüsse / Änderung Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

Aufgrund des Ministerschreibens vom 12. Januar 2022 sowie des darauffolgenden Schreibens der ADD vom 23. Februar 2022 erfolgte mit der Anlage 4 erstmals eine Berichterstattung durch die Kommunalaufsichtsbehörden (ADD sowie Kreisverwaltungen) zum 31. März 2023 gegenüber der obersten Aufsichtsbehörde.

Eine vorläufige Auswertung der gemeldeten Daten lässt den Schluss zu, dass in Einzelfällen noch ein erheblicher Rückstand bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und insoweit ein dringlicher Handlungsbedarf besteht.

Insofern möchte ich einerseits auf die Nummer 5 des Rundschreibens zur Haushaltswirtschaft 2022 der kommunalen Gebietskörperschaften vom 2. November 2021 nochmals hinweisen und andererseits alle Beteiligten um einen sukzessiven und zugleich zügigen Abbau der Bearbeitungsrückstände bitten.

Die unmittelbaren Kommunalaufsichtsbehörden sind angehalten hierfür Sorge zu tragen

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Stadt Polch liegt zur Einsichtnahme vom Montag. 11.03.2024 bis Dienstag, 19.03.2024, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 104, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 – 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Polch, den 06.03.2024 — Gerd Klasen
 — (Stadtbürgermeister)