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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulsport- und Freizeitanlagen“, Ortsgemeinde Ochtendung

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung „Schulsport- und Freizeitanlagen“ der Ortsgemeinde Ochtendung kann mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, umweltbezogene Informationen (nach untenstehender Auflistung) und umweltrelevanten Stellungnahmen(nach untenstehender Auflistung) in der Zeit vom

17.03.2025 bis einschl. 25.04.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (Ø Leben & Infrastruktur Ø Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen Ø Bauleitplanung Ø Aufhebung des Bebauungsplanes „Schulsport- und Freizeitanlagen“, Ortsgemeinde Ochtendung) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  • Fachbeitrag Naturschutz zum Bauvorhaben „Errichtung eines Kleinfußball-Courts“ auf dem Gelände des Jakob-Vogt-Stadions, Ochtendung vom November 2024. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte). Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
  • Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Stellungnahme vom 10.07.2024: Feststellung der Unbedenklichkeit hinsichtlich der Umweltbelange
  • Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 12.07.2024: Allgemeiner Hinweis auf Starkregenereignisse, Hinweis auf Möglichkeit der Renaturierung des Löhbaches
  • Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“, Stellungnahme vom 20.06.2024: Hinweis auf das Vorhandensein der gesicherten Löschwasserversorgung
  • Landesamt für Geologie und Bergbau, Stellungnahme vom 12.07.2024: Allgemeiner Hinweis auf Bodenverhältnisse.

Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung „Schulsport- und Freizeitanlagen“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56299 Ochtendung, 26.02.2025
Ortsgemeinde Ochtendung
Hans Georg Hammes
Ortsbürgermeister