Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
Top-Nr.: 2 Digitales Sitzungsmanagement
Das Gremium beschließt die Umsetzung der im Sachverhalt genannten Variante für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kalt. Die Einladung unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung nach § 34 Abs. 2 GemO erfolgt für alle Ratsmitglieder in Schriftform auf dem Postweg.
Die Ratsmitglieder haben künftig die Möglichkeit nach eigenem Wunsch am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilzunehmen oder weiterhin die Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform zu erhalten.
Ratsmitglieder, die sich künftig für das digitale Sitzungsmanagement mit privatem Endgerät entscheiden, erhalten eine einmalige Entschädigung für den Einsatz ihrer privaten Endgeräte und das Sicherstellen der Datenschutzanforderungen in Höhe von 0,00 EUR pro Wahlzeit.
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kalt in der derzeit gültigen Fassung soll in § 5 wie folgt ergänzt werden:
(6) Die Ratsmitglieder, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 3 Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kalt
Das Gremium beschließt die Neufassung der Hauptsatzung mit folgenden Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Fassung:
(1) Die notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Amtes verbunden sind, werden auf Antrag erstattet.
(2) Ein Sitzungsgeld wird über die in Absatz 1 geregelte Aufwandsentschädigung hinaus nicht gewährt.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(4) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
(5) Für die Mitglieder der Ausschüsse gelten die vorherigen Absätze entsprechend.
(6) Die Ratsmitglieder, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 4 Auftragsvergabe zur Reinigung der Straßenabläufe
Das Gremium beschließt, die Firma Klodkowski, Kirn, mit der Reinigung der Straßenabläufe zweimal jährlich für 2026 - 2028 zu beauftragen. Die Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich auf 936,60 EUR brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 5 Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
Das Gremium beschließt die Annahme sowie die Einwerbung der nachfolgend aufgeführten Spenden.
| Betrag in EUR | Zweck |
| 250,00 | Spende für die Jugendhilfe |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 6 Bankettregulierung an asphaltierten Wirtschaftswegen in der Ortsgemeinde Kalt
Das Gremium beschließt, die Bankettregulierung von der Fa. Seul, Monreal-Cond, zum Angebotspreis von 6.038,06 EUR / brutto durchführen zu lassen. Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.038,06 EUR bei der Buchungsstelle 55590-523380 für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 7 Bauangelegenheiten / Bauanträge
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
Top-Nr.: 8 Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen
| Folgende Mitteilungen wurden gegeben: | |
| - | AED-Überprüfung erfolgt |
| - | Aktionstag „Müllsammeln“ im April |
Top-Nr.: 9,10 Grundstücksangelegenheit, Organisatorische Angelegenheit
Das Gremium berät und beschließt über die o.g. Themen.