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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Ortsgemeinderates Ochtendung

Am Donnerstag, 23.03.2023, findet um 19:00 Uhr, im Sitzungssaal I des Rathauses in Ochtendung eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ochtendung mit folgender Tagesordnung statt:

Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.

Öffentlicher Teil: ab ca. 19:30 Uhr

3)

Einwohnerfragestunde

4)

Würdigung der Stellungnahmen im Rahmen der 2. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kanalweg"

5)

Übertragung der Aufgabe "Kindertagesbetreuung" auf die Verbandsgemeinde

6)

Instandsetzung und Neugestaltung des Außengeländes der Kindertagesstätte "Bienenhaus"

7)

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

8)

Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Ortsgemeinde Ochtendung

9)

Unterhaltungsarbeiten am Gemeindeverbindungsweg zu den Sackenheimer Höfen

10)

Bauangelegenheiten / Bauanträge

11)

Austausch mit der Katholischen Kirchengemeinde "St. Martin" über die weitere Nutzung des Kirchengebäudes

12)

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Vor dem öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt, in dem über Grundstücksangelegenheiten beraten wird.

Ochtendung, 13. März 2023 — Lothar Kalter
Ortsgemeinde Ochtendung — Ortsbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates Ochtendung am 23.03.2023 im Sitzungssaal I des Rathauses in Ochtendung findet unter Tagesordnungspunkt 3) eine Einwohnerfragestunde statt.

Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.